Laborordnung für das Fotolabor im Otto-Intze-Haus.
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Jeder Benutzer des Fotolabors hat seinen Namen, seine Zimmernummer,
das Datum der Laborbenutzung sowie etwaige Besonderheiten beim Vermietenden
zu hinterlassen.
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Es ist festzustellen, ob sich die Geräte und das Fotolabor selbst
in sauberem Zustand befinden. Eventuelle Mängel sind so bald wie möglich
(spätestens bei der Rückgabe des Schlüssels) zu melden.
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Der Benutzer haftet für selbstverschuldete Schäden. Sollte die
Schuld am Schaden abgestritten werden, liegt die Beweislast beim Benutzer.
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Alle Geräte sind sorgsam zu behandeln. Insbesondere
ist darauf zu achten, daß das Vergrößerungsgerät
nicht mit Fotochemikalien in Berührung kommt und nicht mit nassen
Händen angefaßt wird.
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Es ist darauf zu achten, daß das linke Waschbecken
nur zum Wässern der Fotos, für alles andere (Säubern
von Schalen und Entwicklungstrommel) das rechte Becken benutzt wird.
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Nach Beendigung der Arbeit sind alle benutzten Geräte
(Schalen, Zangen, Mensuren, Entwicklungstrommel, usw., auch das Temperiergerät!)
sorgfältig zu reinigen. Der Tisch und das Waschbecken sind gründlich
zu säubern.
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Während der Benutzung ist zum eigenem Wohl der Lüfter einzuschalten
und nachher wieder auszuschalten.
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Die ausgehängten Sicherheitshinweise zum Umgang mit Chemikalien sind
zu beachten.
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Alle elektrischen Geräte (insbesondere die Laborlampen und das Vergrößerungsgerät)
sind beim Verlassen auszuschalten.