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FOTO-AG SATZUNG OTTO-INTZE-HAUS
§ 1 Ziele
Die Foto-AG will ihren Mitgliedern ein Forum zur Diskussion über Fotografie und verwandte Themen bieten. Außerdem stellt sie ihren Mitgliedern das Fotolabor des Otto-Intze-Hauses zur Verfügung.
§ 2 Mitgliedschaft
Jeder Student/in kann Mitglied werden. Die Mitgliedschaft wird mit der Zahlung des Semestermitgliedbeitrages für ein Semester erworben. Die Mitgliedschaft kann mit einer 2/3-Mehrheit der Foto-AG-Versammlung verweigert oder entzogen werden, wenn das Mitglied gegen die Interessen der Foto-AG handelt oder gehandelt hat.
§ 3.1 Die Foto-AG-Versammlung
Die Foto-AG-Versammlung besteht aus den anwesenden Mitgliedern und Interessierten. Nur Mitglieder sind stimmberechtigt. Die Foto-AG-Versammlung wird mindestens zwei Tage vor dem anberaumten Termin durch Aushang in den Türmen einberufen. Mitglieder, die nicht in den Türmen wohnen, sind nach Möglichkeit zu benachrichtigen. In Übereinstimmung mit dem AG-Sprecher oder dessen Stellvertreter kann die Foto-AG-Versammlung von jedem Mitglied bei gegebenem Anlass einberufen werden.
§3.2
Die Foto-AG-Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder der Foto-AG anwesend sind.
§3.3
Abstimmungen erfolgen mit Handzeichen. Es entscheidet, wenn nicht anders in der Satzung festgelegt, die einfache Mehrheit.
§3.4
Der AG-Sprecher, dessen Stellvertreter und der Kassenwart müssen im OIH wohnen. Sie werden in der jeweils ersten Versammlung im Semester gewählt und können auf jeder Versammlung durch 2/3-Mehrheit abgewählt und durch andere Kandidaten ersetzt oder im Amt bestätigt werden.
§3.5
Der AG-Sprecher leitet die Foto-AG-Versammlung und vertritt die Foto-AG im Haussenat. Er hat die Interessen der Foto-AG auch in Abstimmungen zu vertreten.
§3.6
Der Kassenwart führt über Ein- und Ausgaben Buch. Er nimmt den Semestermitgliedsbeitrag entgegen und stellt darüber eine Quittung aus, die als Mitgliedsausweis dient.
§ 3.7 Anschaffungen
Ausgaben aus der Foto-AG-Kasse bedürfen bei Beträgen bis 10 DM nur der Zustimmung des AG-Sprechers oder dessen Stellvertreters. Bei höheren Beträgen bedarf es der Zustimmung der Foto-AG-Versammlung.
§3.8
Die Foto-AG-Versammlung wählt eine Anzahl Schlüsselverleiher, die im OIH wohnen und für die Bereitstellung des Fotolabors Sorge tragen müssen. Sie schließen mit dem Benutzer einen Mietvertrag und nehmen die Benutzungsgebühr für die Kasse der Foto-AG entgegen.
§3.9
In der ersten Foto-AG-Versammlung in jedem Semester wird die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der
Benutzungsgebühr für dieses Semester festgelegt. Der jeweils aktuelle Beschluss über die finanziellenRegelungen ist Bestandteil der Satzung und ist durch Aushang bekannt zu geben.
§ 4 Nutzung des Fotolabors
Die Nutzung des Fotolabors ist für Mitglieder kostenlos. Nichtmitglieder zahlen pro Benutzungstermin die Benutzungsgebühr. Schlüssel des Fotolabors werden nur nach Schließen eines Mietvertrages und gegen Hinterlegen eines Personalausweises oder Passes ausgegeben.
AG-Beschluss vom 28.1.1993
Haussenat vorgelegt am 4.2.1993, dann gültig ab 4.2.1993